AGB`s TS-Gündermann
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ( AGB ) von TS Gündermann (HM-Daucha)
TS Gündermann – HM-Daucha – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@tauchschule-neufahrn.de.de – www.tauchschule-neufahrn.de.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen/Reisebedingungen für Tauchreisen von TS Gündermann
(HM-Daucha)
Gültig ab 01.01.2013
Präambel
Reisevermittler ist TS Gündermann, Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn.
Für Reisebuchungen mit TS Gündermann – nachfolgend Reisevermittler genannt – gelten die nachstehenden
Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrags/Buchung
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail,
Internet) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reisevermittlers
zustande. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie seine eigenen einzustehen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Reiserechnung sind 50% des Reisepreises, bzw. mindestens
25,00 € pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 8 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert auf das
angegebene Konto zu überweisen.
2.2 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der volle Reisepreis mit Erhalt der
Buchungsbestätigung/Reiserechnung zur Zahlung fällig.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisevermittler berechtigt, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur
Zahlung bedarf, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 4.4 zu
belasten.
3. Leistungen
3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Flyern sowie den
Beschreibungen auf der Homepage des Vermittlers. Nebenabreden und besondere Vereinbarungen müssen
in der Buchung sowie in der Reisebestätigung aufgeführt werden.
3.2 Inhalte von Orts- bzw. Hotelprospekten haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind
nicht Bestandteil des Reisevertrags.
3.3 Soweit eine Tauchreise in der Ausschreibung nicht anders beschrieben ist, schließt der Preis folgende
Leistungen ein: Unterbringung im Doppel- oder Mehrbettzimmer, Verpflegung gemäß Ausschreibung (z. B.
Frühstück, Halbpension, etc.) der Reiseleitung.
3.4 Die Anreise zum Reiseziel sowie der Transport des Gepäcks und der Tauchausrüstung ist nicht
Bestandteil des Reisevertrags und erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
4. Rücktritt durch den Kunden/Stornierung/Umbuchung
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss in
jedem Fall schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reisevermittler.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht
an, gelten die unter Punkt 4.4 aufgeführten Stornobedingungen.
4.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
4.4 Stornobedingungen für Tauchreisen von TS Gündermann:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mind. 25,- €
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
7 Tage bis Reiseantritt oder „No show“ (Nichterscheinen): 100% des Reisepreises
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde am Reiseziel vorgebuchte Reiseleistungen z. B. Tauchpakete, Tagesausflüge, etc., ganz
oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Vermittler.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reisevermittler
Der Vermittler kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer
Abmahnung durch den Reisevermittler und seines örtlichen Beauftragten, nachhaltig stört oder sich der
Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reisevermittler, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
6.1 b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reisevermittler ist
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde
erhält den eingezahlten Reisepreis per Banküberweisung zurück.
6.2 Ferner behält sich der Vermittler das Recht vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse
entgegenstehen, die vom Vermittler nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden
können; in diesem Fall erstattet der Vermittler alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.
6.3 Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Kunden, ohne dass es einer
nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Vermittler als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. Der Vermittler darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Leistungen eine Entschädigung verlangen.
7. Haftung des Reisevermittlers
7.1 Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Der Vermittler ist
verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt.
7.2 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, an Tauchfahrten, etc. beteiligt sich der Kunde stets auf eigene
Gefahr.
7.3 Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verant-
wortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird vom Vermittler dringend empfohlen. Auf Wunsch
ist der Vermittler bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung behilflich.
10. Tauchunfallversicherung
Der Abschluss einer Tauchunfallversicherung, z. B. von Aqua Med wird vom Vermittler dringend empfohlen.
Eine Tauchunfallversicherung deckt u. a. die Kosten für eine notfallmedizinische Behandlung sowie Druck-
kammerbehandlung und die Rückführung des Tauchers nach Erstbehandlung vor Ort ins Heimatland.
11. Tauchkurse / Tauchprogramme
Der Kunde muss seine Tauchtauglichkeit durch den Besitz einer gültigen Tauchtauglichkeit nachweisen,
wenn er an Tauchkursen oder Tauchprogrammen teilnehmen möchte. Während der Tauchkurse und –pro-
gramme muss der Kunde den Tauchlehrern und Betreuern Folge leisten. Zuwiderhandlungen haben den so-
fortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Kunden, die ein spezielles Tauch-
programm (z. B. Non-Limit-Tauchen) buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung
verfügen. Der zuständige Tauchlehrer hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation ein gebuchtes Tauchprogramm ggf. umzuschreiben oder den Kunden von der Teilnahme auszuschließen. Der Kunde taucht
grundsätzlich auf eigene Gefahr.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
12.2 In den Flyern und den Ausschreibungen des Vermittlers hinausgehende Zusagen an den Kunden sind
unwirksam, sofern sie nicht in der Reisebestätigung enthalten sind.
13. Allgemeines
13.1 Alle Angaben in den Flyern und in den Ausschreibungen auf der Homepage des Veranstalters
entsprechen dem Stand der Drucklegung.
13.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten.
13.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Vermittler schriftlich bestätigt wurden.
13.4 Tritt TS Gündermann lediglich als Vermittler einer Reise auf, so gelten die Reisebedingungen des jewei-
ligen Veranstalters.

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Tauchreisebedingungen – Stand 01.01.2013

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ausrüstungsverleih
TS Gündermann – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@hm-daucha.de – www.hm-daucha.de
1. Vermieter der Leihausrüstung ist TS Gündermann, Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375
Neufahrn „Vermieter“ genannt.
2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleih-
zeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und
Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung
und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand
und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der
Leihausrüstung sind ausgeschlossen.
3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihaus-
rüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.
4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemie-
tet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die
Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich
selbst informieren, wo er die gemietete Flasche füllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen
Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des
Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 30 bar zurück-
gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu,
diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen,
ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls,
die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.
7. Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneinge-
schränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
8. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung von Leihausrüstung. Diese kann auf der Internetprä-
senz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden, die Preisliste steht auch zum
Download bereit.
9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden
muss eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände hinterlegt
werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurückerstattet wird.
10. Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten folgende Tarife:
Tages-Tarif: von der Abholung 24 Std.
Wochenende (WE)-Tarif: 2,5 Tage.
Wochen-Tarif: 6 Werktage
Bei zwei, drei und mehr Wochen wird ebenso verfahren. Bei verlängerten Wochenenden oder einer Verleih-
dauer von z. B. 1,5 Wochen, wird eine entsprechende pauschale Vereinbart.
11. Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrü-
stung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgegeben, so wird eine anteilige Nachberech-
nung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere
Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung entstanden sind, tragen. Wenn
die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter
und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall
muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter
entrichten.
12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung
der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.
13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihaus-
rüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der
Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrü-
stung haftbar zu machen.
14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz ver-
antwortlich und voll haftbar.
15. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurückgegeben, so ist dieser berechtigt, eine
Reinigungspauschale von mind. 15,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.
16. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom
Vermieter schriftlich bestätigt werden.
17. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite dieses Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von TS Gündermann für den Ausrüstungsverleih in vollem Umfang an. Der Mieter
bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den
Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Mietbedingungen – Stand 01.01.2013

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service- und Reparaturdienstleistungen
TS Gündermann  – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@hm-daucha.de – www.hm-daucha.de
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde übergibt TS Gündermann, Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn- nachfol-
gend TS Gündermann genannt – zwecks Überprüfung/Reparatur/Revision oder sonstiger Service- und Repa-
raturdienstleistungen, Tauchgeräte oder andere Ausrüstungsteile.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Repa-
raturauftrags. Im Reparaturauftrag wird die Bezeichnung des Reparaturgegenstands sowie die gewünschte
Arbeit vermerkt. TS Gündermann erstellt für den Kunden eine Kopie des Reparaturauftrags, der den Erhalt
der Tauchgeräte und Ausrüstungsteile bestätigt. Der Kunde kann auch eine dritte vertretungsberechtigte
Person zur Abgabe des Reparaturgegenstands beauftragen.
3. Zahlungsmodalitäten
TS Gündermann führt die gewünschte Arbeit am Reparaturgegenstand zu den Preisen der jeweils aktuellen
Preisliste aus. Die aktuelle Preisliste ist auf der Internetseite von TS Gündermann veröffentlicht. Sämtliche
Zahlungen sind bei Abholung des Reparaturgegenstands nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht TS Gündermann ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem
Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Scha-
dens bleibt unberührt.
4. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht TS Gündermann wegen seiner Forderung aus dem
Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in dessen Besitz gelangten Repara-
turgegenstands zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand
in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfand-
recht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme des Reparaturgegenstandes verpflichtet, sobald TS Gündermann diesen über
die Fertigstellung informiert. Die Abnahme hat im Betrieb von TS Gündermann zu erfolgen, soweit nicht aus-
drücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Re-
paraturgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch TS
Gündermann unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges durch den Kunden mit der Abnahme haftet TS Gün-
dermann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.
6. Sachmängelhaftung
TS Gündermann haftet für Sachmängel für die Dauer von 6 Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstan-
des an den Kunden.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen TS Gündermann sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten von TS-Gündermann selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die
Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeit-
punkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die ge-
setzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für TS-Gündermann zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten
diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB‘s. Der
Höhe nach ist die Haftung von TS-Gündermann beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art
typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorher-
sehbar waren. Die Haftung von TS-Gündermann für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Ver-
letzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
8. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechts-
wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform. Der
Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil
unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien
durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Service- und Reparaturdienstleistungen – Stand 01.02.2013

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse von TS Gündermann (HM-Daucha)
TS Gündermann – HM-Daucha – Inh. Heidi Gündermann, Fürholzer Weg 6a, 85375 Neufahrn
Mobil: 0174 642 9999 eMail: info@hm-daucha.de – www.hm-daucha.de
Kurs- und Zahlungsbedingungen
Mit der Einreichung bzw. Einsendung des Anmeldeformulars verpflichtest du dich (als Teilnehmer) zur
definitiven Teilnahme am näher bezeichneten Kurs. Du erklärst dich dadurch mit den Kursbedingungen und
den nachfolgend aufgeführtem Zahlungsmodus einverstanden.
1. Kursbedingungen:
1.1 Eine Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und an uns
gesendet wurde. Für die Teilnahme an einem Tauchkurs ist es außerdem erforderlich, die von PADI
verlangten Formulare nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
1.2 Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von € 60,00 bzw. 20% des Kurspreises fällig, je nachdem,
was der höher zu zahlende Betrag ist.
1.3 Die restliche Kursgebühr ist spätestens bis zum Kursbeginn, ohne weitere Aufforderung zu bezahlen.
1.4 Der Kurs muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
1.5 Fahrten während des Kurses und andere Zusatzleistungen wie z.B. Campingplatzreservierungen,
Hotelreservierungen oder ähnliches sind kein Bestandteil dieses Vertrages. Sie obliegen weder den Pflichten
von TS Gündermann, noch wird dafür eine Haftung übernommen. Auch sind anfallende Kosten hierfür nicht
Bestandteil dieses Vertrages und müssen vom einzelnen selber getragen werden.
1.6 Du solltest eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden bzw. Materialverlust
abschließen. Es besteht seitens des TS Gündermann keine Haftung. Wir weisen hierbei insbesondere auf
den Transport und die Lagerung von Ausrüstungsgegenständen hin.
2. Rücktritt vor Kursbeginn:
2.1 Die Einschreibegebühr wird generell nicht zurückgezahlt.
2.2 Der Rücktritt vom Kursvertrag ist nur eine Woche vor Beginn des Kurses, innerhalb von drei Tagen nach
der Anmeldung möglich.
2.3 Eine kurzfristigere Stornierung ist nicht möglich, jedoch kann die Teilnahme aus unserer Kulanz auf einen
anderen Kurs verschoben werden, der innerhalb der nächsten 12 Monate stattfindet.
2.4 In Stornierungsfällen, bei denen der Kursteilnehmer die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, hat
TS Gündermann grundsätzlich den Anspruch auf die ausstehenden Beträge.
3. Terminschwierigkeiten des Teilnehmers / Abbruch eines Kurses / Nachschulungen:
3.1 Bei allgemeinen Terminschwierigkeiten des Teilnehmers kann TS Gündermann nicht gewährleisten, dass
der Kurs zum ursprünglich geplanten Termin beendet wird. Es wird versucht, den Teilnehmer auf spätere
Kurse zu verschieben, bei denen noch freie Plätze sind. TS Gündermann kann nach Ermessen für jedes
zusätzliche Modul 60 € berechnen.
3.2 Termine, die aufgrund einer Krankheit nicht durchführbar sind – bitte Attest vorlegen – können zu einem
späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Teilnahme verschiebt sich dann auf einen späteren freien Kurs.
Es entstehen keine weiteren Kosten. Sollte der Kursteilnehmer Termine nicht einhalten können, und diese
nicht mind. 48 Std. vorher abgesagt haben, behält sich TS Gündermann das Recht vor, jedes Modul mit 60 €
zu berechnen.
3.3 Ausscheiden aus einem Kurs durch längere Krankheit oder Tauchuntauglichkeit ist möglich. Bei
Krankheit/Tauchuntauglichkeit bitte ein Attest eines anerkannten Tauchmediziners vorlegen. In jedem Fall
wird zusätzlich zur Anzahlung die in Anspruch genommene Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ist die
Kursgebühr bereits bezahlt worden, wird die Differenz mit einem Gutschein erstattet, der zwölf Monate lang
gültig ist. Der Betrag kann jedoch nicht in bar oder per Überweisung erstattet werden.
3.4 Bei Nachschulungen und/oder zusätzlichem Unterricht behält sich TS Gündermann das Recht vor, pro
Modul 60 € zu berechnen.
4. Pflichten des Kursveranstalters:
4.1 Die von TS Gündermann angekündigten Kurse finden an den abgesprochenen Terminen statt. Die
Anfangs- und Endzeit des Kurses können durch den Kursleiter verändert werden.
4.2 Der Kursleiter hat die Berechtigung, Personen, welche den Kurs stören oder andere Kursteilnehmer
behindern, aus dem Kurs auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung des Kurspreises.
4.3 Da für einige Kurse eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, kann der Kurs bei zu geringer
Teilnehmerzahl durch TS Gündermann auf einen späteren Termin verschoben werden. Dies erfolgt nach
Ankündigung und/oder persönlicher Absprache mit dem Schüler.
4.4 Während des Kurses sind Zusatzleistungen wie Fahrten, Hotelreservierungen oder ähnliches nicht
Bestandteil dieses Vertrages. Sie obliegen weder den Pflichten von TS Gündermann, noch wird dafür eine
Haftung übernommen.
4.5 Bei Schäden durch höhere Gewalt, die das Unterrichten von Tauchkursen unmöglich machen, wird die
jeweilige Veranstaltung bis auf weiteres verschoben oder dem Teilnehmer wird eine alternative Möglichkeit
geboten. Ist es in einem Fall nicht möglich, die Veranstaltung innerhalb von 21 Tagen nachzuholen oder
stehen keine Alternativen zur Verfügung, erhält der Teilnehmer auf Wunsch seine Kursgebühr zurück
(abzüglich der in Anspruch genommenen Dienstleistung). TS Gündermann kann nicht für Terminausfälle
verantwortlich gemacht werden, wenn diese durch Dritte verschuldet werden (z.B. Hallenbad-
Freibadbetreiber, Unwetter).
4.6 Bei Krankheit o. ä. des Tauchlehrers stellt TS Gündermann schnellst möglich Ersatz zur Verfügung.
5. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, SONSTIGES:
Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden
Streitigkeiten ist, soweit es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt, ausschließlich Freising. Wir sind
berechtigt, Klagen gegen den Teilnehmer nach eigenem freien Ermessen auch am allgemeinen Gerichtstand
des Teilnehmers anzubringen. Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem
Heimatrecht des Teilnehmers entgegenstehen, gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist
ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten
Regelung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Aus dem Umstand, dass wir einzelne
oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht
abgeleitet werden. Soweit es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt, ist der Erfüllungsort für beide Teile
Freising.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnehmerdaten automationsunterstützt verarbeitet und
gespeichert werden. Der Teilnehmer ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in unsere Kundendatei
ausdrücklich einverstanden und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen
einverstanden zu sein. Die Daten des Teilnehmers werden für Auftragserfassung, zur Fakturierung und
Buchhaltung verwendet. Die Daten des Teilnehmers werden von uns nicht an Dritte weitergegeben, außer in
Fällen, wo dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist. Unsere Partner sind uns ebenfalls zu striktem
Datenschutz verpflichtet.
Kursbedingungen – Stand 01.01.2013